Unsere Vertragsbestimmungen als Download:
Vertragsbestimmungen _Gugguisli.pdf | 178 KB |
Vertragsbestimmungen:
- Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erklären sich die Eltern mit den Vertragsbestimmungen der Spielgruppe einverstanden. Anmeldungen per Internet erklären per Mausklick Ihr Einverständnis.
- Die einzelnen Gruppen können nur bei genügend Anmeldungen durchgeführt werden.
Ihre Anmeldung ist keine Garantie auf einen Spielgruppenplatz
- Nach der abgelaufenen Anmeldefrist erhalten die Eltern ein Bestätigungsschreiben. Die Eltern haben die Möglichkeit sich bei allfälligen Unstimmigkeiten innert Wochenfrist zu melden, ansonsten gilt die Anmeldung als verbindlich.
- Bei Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall oder Ferien besteht keine Beitragsminderung.
- Da in der Regel alle Kinder via Krankenkasse auch Unfall versichert sind, besteht für die Spielgruppe keine spezielle Versicherung. Sie sind sich bewusst, dass das Risiko voll zu Ihren Lasten geht; ebenso bei Haftpflichtfällen.
- Der erste Monat (September) gilt als Probezeit. Bei einem Ausscheiden innerhalb der Probezeit muss 1/10 des Jahresbeitrages bezahlt werden.
- Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur auf Ende des Semesters (Ende Januar)
mit Begründung möglich. Sie dürfen Ihr Kind vor der Kündigungsfrist aus der Gruppe nehmen, jedoch sind Sie nicht von der Zahlung des Halbjahresbeitrages befreit.
- Scheidet ein Kind nach Ende Januar aus der Spielgruppe aus, muss der
2. Halbjahresbeitrag vollständig bezahlt werden.
- Mit der 2. Mahnung wird gleichzeitig eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.-- fällig.
Bei Nichtbezahlung der 2. Mahnung innert angegebener Frist, erheben wir einen Betreuungsstopp.
- Ferien und schulfreie Tage richten sich nach der Schule Buochs. Ausgenommen sind
Start und Ende des Spielgruppenjahres.
- Kann der Spielgruppenbetrieb infolge höherer Gewalt (Naturereignisse, Pandemie …nicht stattfinden, werden keine Elternbeiträge zurückbezahlt.
- Die Vertragsbestandteile sind verbindlich.